VUV-Kontrolle von Werkzeugen auf der Baustelle: Sind Sie in der Schweiz konform?
Als Arbeitgeber in der Schweiz sind Sie gesetzlich für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auf der Baustelle verantwortlich. Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV) schreibt regelmäßige Kontrollen Ihrer Elektro- und Motorwerkzeuge vor. Sind Sie konform?
Was sagt die VUV über Arbeitsmittel?
Artikel 32b der VUV besagt, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass die Arbeitsmittel in einwandfreiem Zustand gehalten werden. Dies umfasst Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Kreissägen und alle auf Ihren Baustellen verwendeten Elektrowerkzeuge. Ein defektes Werkzeug kann schwere Unfälle verursachen: Stromschlag, Schnittverletzungen, Projektile.
Welche Risiken bestehen bei Nichteinhaltung?
Bei einem Unfall mit einem nicht kontrollierten Werkzeug kann der Arbeitgeber mit strafrechtlicher Verfolgung, erheblichen Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung konfrontiert werden. Die SUVA kann auch die Übernahme des Unfalls ablehnen, wenn das Werkzeug nicht den Normen entsprach.
Wie MécaVal Ihnen hilft, konform zu bleiben
Unsere Werkstatt verfügt über eine zertifizierte Kontrollmaschine, um Ihre Werkzeuge nach Schweizer Normen zu testen. Wir stellen ein von der SUVA anerkanntes Konformitätszertifikat aus. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.
Lassen Sie Ihre Werkzeuge kontrollieren
Kontaktieren Sie uns für eine Konformitätsprüfung Ihres Werkzeugparks. Kostenloser Kostenvoranschlag für Unternehmen.